Wasserarten: Natürliches Mineralwasser
Es hat seinen Ursprung in unterirdischen, vor Verunreinigungen geschützten Wasservorkommen, wird an der Quelle abgefüllt und muss amtlich anerkannt werden.
Nach der ursprünglichen Quellenanalyse des Rohwassers müssen die Zusammensetzung des natürlichen Mineralwassers, die Temperatur in der Quelle und seine übrigen wesentlichen Merkmale im Rahmen natürlicher Schwankungen konstant bleiben. Dies muss regelmäßig überprüft werden.
Es darf nur eingeschränkt behandelt werden: So dürfen unbeständige Inhaltsstoffe wie Eisen- oder Schwefelverbindungen mit physikalischen Verfahren entfernt werden (enteisentes und entschwefeltes Mineralwasser). Unter bestimmten Bedingungen ist es erlaubt, mittels Ozon verschiedene aus dem Gestein stammende Inhaltsstoffe zu entfernen. Einem natürlichen Mineralwasser darf – mit physikalischen Verfahren – Kohlensäure entzogen oder hinzugefügt werden. Des Weiteren dürfen unerwünschte Bestandteile wie zum Beispiel Mangan oder Arsen mit genehmigten Verfahren entfernt oder reduziert werden. Auch Fluorid darf durch den Einsatz aktivierten Aluminiumoxids entfernt werden (Europäische Verordnung Nr. 115/2010).
St. Leonhards ließ die St. Leonhardsquelle und die St. Georgsquelle amtlich als „Natürliches Mineralwasser“ anerkennen. Allerdings verzichten wir auf alle Maßnahmen, die die Struktur unserer artesischen Wässer verändern würde (z.B. Ozonierung). Unserer Leonhardsquelle wird mit Hilfe natürlichem Luftsauerstoffs und natürlicher Quarzsand-Filtrierung Eisen entfernt. Man nennt dies „Enteisenung“. Die St. Georgsquelle ist natürlicherweise Eisen-frei. Alle anderen Quellen von St. Leonhards sind als „Quellwasser“ deklariert.
Die rechtliche Grundlage von Mineralwasser ist die deutsche Mineral- und Tafelwasserverordnung. Diese schreibt strengere mikrobiologische Grenzwerte als beim Trinkwasser vor, die durch die Lebensmittelüberwachung kontrolliert werden. Sie gelten aber nur für den Ort der Abfüllung, nicht für den weiteren Weg bis zum Verbraucher, während die Anforderungen an Trinkwasser für den Ort der Entnahme gelten. Jede Quelle muss amtlich anerkannt sein. Amtlich anerkannte Mineralwässer werden mit dem Namen und dem Ort der Quellnutzung vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Bundesanzeiger bekanntgegeben.
(Quelle: Wikipedia; Mineral- und Tafelwasser-Verordnung, Red.)